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Frei-stel-lungs-auf-trag (Politik)

Coconut, Mannheim, Freitag, 15.12.2023, 12:11 (vor 738 Tagen) @ markus
bearbeitet von Coconut, Freitag, 15.12.2023, 12:14

Nicht ganz, Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Erträge aus Fonds (Ausschüttungen, Veräußerungen), Zinsen etc. Können wiederum querbeet miteinander verrechnet werden. Dei Institut hat hierzu auch unterschiedliche Steuertöpfe und verrechnet alles spätestens zum Jahresende.

Allerdings werden bei ETF Verkäufen aufgrund von Teilfreistellungen nicht alle Verluste in einen Verlusttopf eingestellt. Daher vor einem Verkauf einfach nach einer Steuersimulation beim Institut nachhaken, bevor man ein böses Erwachen erlebt.

Edith: Eine Verlustbescheinigung brauchst du nur, wenn du Verluste mit Erträgen bei unterschiedlichen Instituten verrechnen möchtest. Musst du jedoch offiziell bis zum 15.12 beantragen.


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