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Frei-stel-lungs-auf-trag (Politik)

Guido, Freitag, 15.12.2023, 11:47 (vor 738 Tagen) @ bigfoot49

Steh gerade auf dem Schlauch.
Erklär mal bitte, was du meinst.


Wenn du keinen Freistellungsauftrag hast, zahlt die Bank direkt ans Finanzamt und du bekommst deine Zinsen netto. Wenn du aber eine Steuererklärung machst und die Zinseinnahmen meldest und die Meldung deiner Bank einreicht, dass diese für dich gezahlt hat, zahlt dir das FA das Geld zurück - vorausgesetzt du bist unter der Freigrenze. Nur für den Fall, dass hier einer Angst hat, dass bis 31.12. nicht mehr zu schaffen


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