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Frei-stel-lungs-auf-trag (Politik)

Thomas, Dortmund, Freitag, 15.12.2023, 10:43 (vor 1027 Tagen) @ markus

Oder umgekehrt: Wenn der Steuerfreibetrag schon ziemlich früh ausgereizt ist, aber noch Dividendenerträge kommen, können Verlustpositionen verkauft und dann danach gleich wieder eingekauft werden. So bleiben auch die weiteren Dividendenerträge steuerfrei, da sie zunächst mit dem Verlusttopf verrechnet werden.

Ist das so? Ich habe einen ziemlich alten Verlustvortrag aus Zeiten mit schlechten Börsenideen. Den kann ich aber nmM nicht mit Sparzinsen verrechnen.


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