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Zweckfremde Benutzung steuerbefreiter land- oder forstwirtschaftlicher Fahrzeuge (Politik)

DerInDerInderin, Samstag, 06.01.2024, 23:55 (vor 716 Tagen) @ Knolli

Ich bin kein Jurist, aber bei den Bauern geht gerade in gewissen Kreisen die Angst vor Anzeigen durch Denunzianten etc. bezüglich der Proteste/Demos am Montag einher:

Wird ein steuerbefreites land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt, die nicht begünstigt sind, handelt es sich um eine zweckfremde Benutzung, die nach § 7 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) unverzüglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen ist. Eine zweckfremde Benutzung liegt bereits bei einer einmaligen Nutzung zu nicht begünstigten Zwecken vor. Aufgrund der zweckfremden Benutzung entsteht die Kraftfahrzeugsteuer, § 6 KraftStG.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/Land-Forstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html


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