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Reform Bundestag (Politik)

Zoon, Freitag, 17.03.2023, 14:24 (vor 602 Tagen) @ Ulrich

Kann es sein, dass Du unser Wahlrecht nicht verstanden hast?

Deine Forderung ist verfassungswidrig. Wir haben bei uns im Grundgesetz festgeschrieben ein Verhältniswahlrecht.

Hier muss ich Dir mal widersprechen. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 38 lediglich, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden und dass das Nähere ein Bundesgesetz regelt. Das Wahlsystem (Verhältniswahl, Mehrheitswahl, personifizierte Verhältniswahl etc.) wird durch die Verfassung gerade nicht vorgegeben.


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