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Lösung wäre eine Mischung aus Verhältnis-und Mehrheitswahlrecht (Politik)

Ulrich, Samstag, 18.03.2023, 17:00 (vor 399 Tagen) @ PePopp

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich witzig, dass du bei anderen Vorschlägen sofort bemerkst, wie verfassungswidrig diese sind, aber mit dem verfassungswidrigen Vorschlag, der von deiner Partei gerade im Affenzahn durchs Parlament geboxt wurde, keine Probleme hast.

Heul leiser. Was verfassungswidrig ist, entscheidest nicht Du. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Und insbesondere bei der Grundmandatsklausel, die die Sperrklausel aushebelt, spricht nur wenig dafür, dass die irgend einen Schutz durch das Grundgesetz.

Im Übrigens müssten wir, wenn man nur das Argument der Wahlgleichheit heranzieht, dann auch mal darüber reden, wie es denn sein kann, dass Bremen und das Saarland mit zusammen etwas mehr als 1,5 Millionen Einwohner zusammen genauso viel Macht im Bundesrat haben wie NRW mit knapp 18 Millionen Einwohnern, also fast dem 12-fachen.

Dir ist schon klar, dass die Landesregierungen nicht bei der Bundestagswahl gewählt werden?

Um es mal mit Monty Python auszudrücken: "And Now for Something Completely Different".


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