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Reform Bundestag (Politik)

Ulrich, Freitag, 17.03.2023, 14:39 (vor 377 Tagen) @ Zoon
bearbeitet von Ulrich, Freitag, 17.03.2023, 14:42

Kann es sein, dass Du unser Wahlrecht nicht verstanden hast?

Deine Forderung ist verfassungswidrig. Wir haben bei uns im Grundgesetz festgeschrieben ein Verhältniswahlrecht.

Hier muss ich Dir mal widersprechen. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 38 lediglich, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden und dass das Nähere ein Bundesgesetz regelt. Das Wahlsystem (Verhältniswahl, Mehrheitswahl, personifizierte Verhältniswahl etc.) wird durch die Verfassung gerade nicht vorgegeben.

Das ergibt sich aus gleicher Wahl. Die ist nur beim Verhältniswahlrecht erfüllt.

P.S.: Man stelle sich vor, Partei A würde in jedem Wahlkreis 51 Prozent der Stimmen holen, Partei B in jedem Wahlkreis 49 Prozent. Dann würde Partei A alle Mandate stellen, 49 Prozent der Wählerstimmen aber würden im Bundestag nicht repräsentiert werden.


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