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Reform Bundestag (Politik)

markus, Freitag, 17.03.2023, 21:37 (vor 645 Tagen) @ Nietzsche

Es geht bei Wahlen nicht darum, dass man sich selbst im Parlament repräsentiert sieht, sondern dass man die Leute wählt, die man für die besten Politiker hält.


Das funktioniert natürlich nicht, wenn nur eine einzige Person gewählt werden kann (Erststimme).
Bei der Besetzung des Bundestages werden allerdings auch Vorschlagslisten eingereicht, die in einer Verhältniswahl gewählt werden (Zweitstimme). Da lassen sich z.B. die stimmenschwächsten Männer einer Liste gegen die nachfolgend stärksten Frauen der gleichen, oder zur Not auch einer anderen Liste austauschen, um die Quote erfüllen zu können.


Ich habe im anderen Strang noch etwas dazu geschrieben. Das Problem ist doch, dass jemand von außen den Parteien die Listen diktieren müsste. Wer sollte das sein? Also ganz ernsthaft und praktisch. In wessen Zuständigkeit sollte das fallen? Und wer ernennt und kontrolliert diese Leute?
Und wie sieht der Rechtsweg aus, wenn eine Partei nicht einverstanden ist?
Und was mache ich, wenn ich die Frauenpartei bin, die Quote ablehne und keine männlichen Mitglieder habe?

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Das ist kein Problem. Dann kommst du mit so vielen Frauen rein, wie Plätze nach der Quote zu vergeben sind. Angenommen der Bundestag besteht aus 600 Sitzen, davon 50% je Geschlecht. Gedanklich würde deine Liste dann nur um die 300 zur Verfügung stehenden Plätzen buhlen. Niemand zwingt dich in dem Moment dazu, Männer auf die Liste zu setzen und gleichzeitig um die anderen 300 Plätze zu kämpfen. Das ist ja auch nicht sinnvoll, wenn eine Partei nichts von Männern hält. Das können dann ja andere Parteien, die anders sehen, unter sich ausmachen.


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