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Reform Bundestag (Politik)

markus, Dienstag, 21.03.2023, 09:50 (vor 401 Tagen) @ Nietzsche

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Wenn der Bundestag seit Dekaden eine Männerdominanz aufweist, ist ganz offensichtlich ein Ungleichgewicht vorhanden. An der Stelle ist es gerade Aufgabe des Staats, dem entgegenzuwirken.


Das ist nicht richtig. Du unterscheidest nicht zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung. In Artikel 3 steht nichts von Gleichstellung, es geht dort um Gleichberechtigung. Da steht nicht, dass der Staat dafür zu sorgen habe, dass wo immer sich das jemand wünscht, gleich viele Männer und Frauen beteiligt sein müssen.


Einfach mal einen neuen Begriff in den Ring werfen hilft dir bei deinem merkwürdigen Feldzug auch nicht weiter weiter.


Erstens habe ich überhaupt keinen neuen Begriff in den Ring geworfen. Du willst eine Gleichstellung, d.h. gleich viele Frauen und Männer. Im GG ist aber nur von Gleichberechtigung die Rede, d.h. Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.
Eine Ungleichverteilung ist eben nicht sofort Diskriminierung, wie Du einfach so behauptest.

Lies am besten einmal die Quellen. Der Begriff Gleichberechtigung geht so weit, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, faktische Nachteile durch begünstigende Regelungen auszugleichen. Das sagen diverse Gerichte und Rechtsexperten. In Zusammenhang mit Wahlen ist das bereits vom Bundesarbeitsgericht so bestätigt worden. Es spricht daher viel dafür, dass auch das BVerfG so entscheiden würde.


Da Du von Quellen sprichst, habe ich eine für Dich von Bundestag:
https://dserver.bundestag.de/brd/1993/D800+93.pdf

Das ist ein Dokument zur Änderung von Artikel 3. Schau mal auf die Seiten 49 - 51.
Da geht es explizit darum, dass man Gleichstellung mit Absicht nicht geschrieben habe.

Ich zitiere mal ein Stück von Seite 50-51. Dort steht:
"Es könne nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden, daß der Staat in alle Bereiche einwirken dürfe oder gar müsse. Darüber hinaus sei der Staat keinesfalls in der Lage, die verbindlich für alle Lebensbereiche zu "gewährleisten", da er dann in die Freiheitsrechte anderer Bürger eingreifen würde. Es wäre eine Form sachlich ungerechtfertigen Dirigismus, wenn der Staat festlegen würde, daß in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Anteil von 50 v.H. Frauen vorhanden sein müßte."

Diese Debatte gab es bei der Änderung von Art. 3 und es wurde explizit dazu gesagt, dass Artikel 3, Absatz 2 also gerade nicht besagt, dass ein Ergebnis von 50-50 herauskommen müsse.

Du kennst aber den Unterschied zwischen Meinung der Bundesregierung und Rechtsprechung? Der Satz ist auch ohne den wieder gestrichenen Satz eindeutig genug. Lies dir mal weiter oben die Quellen durch.


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