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Reform Bundestag (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 21.03.2023, 19:51 (vor 650 Tagen) @ markus

Nochmal das BVerfG

Im Anschluss daran lässt es sich die Kammer des BVerfG nicht nehmen, einige Aussagen zum Inhalt des Paritätsgesetzes zu machen. Die Beschwerdeführenden hätten – unzureichend – ausgeführt, dass nur die paritätische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger den Anforderungen der repräsentativen Demokratie genüge. Sie hätten sich aber nicht ausreichend mit dem Grundsatz der Gesamtrepräsentation auseinandergesetzt. Laut BVerfG beinhalte dieser Grundsatz, dass das freie Mandat jedes Abgeordneten eine Absage an alle Formen einer imperativen, von regionalen oder gesellschaftlichen Gruppen ausgehenden inhaltlichen Bindung des Abgeordneten bei der Wahrnehmung seines Mandats enthält. Wenn Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind, komme es gerade nicht darauf an, dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild der Wählerschaft darstellt.

Eine Absage an alle (!) Formen.

Case closed. Merci


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