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Unpopuläre Meinung (Politik)

Zoon, Freitag, 17.03.2023, 22:56 (vor 405 Tagen) @ Wallone

In dem verlinkten Artikel steht, dass es eigentlich um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments geht. Und seien wir realistisch: Verfassungsrechtliche Fragezeichen gibt es eigentlich immer. Die Angabe dieser 598 Abgeordneten steht halt unter dem Vorbehalt, der sich aus dem Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen.

Ich habe den Artikel ja nur verlinkt, weil behauptet wurde, es würde nur ums Geld gehen bzw. es gebe keinen Reformdruck durch das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage. In der Sache selber ist der Artikel leider nicht so tolle. Habe leider auf die Schnelle keinen besseren gefunden. Aber immerhin wird aus ihm deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Reform des Wahlrechts angemahnt hat.

Wie wissen alle nicht, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, aber irgendwie bleibt bei mir das ungute Gefühl, dass man vielleicht jetzt mehr Probleme schafft, als man löst.

Da müssen wir wohl nun alle abwarten, was das BVerfG zu dem neuen Wahlrecht sagen wird.


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