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Reform Bundestag (Politik)

markus, Dienstag, 21.03.2023, 19:32 (vor 401 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von markus, Dienstag, 21.03.2023, 19:48

Markus, natürlich ist eine solche Quotierung rechtlich willkürlich. Warum Geschlecht? Warum nicht Alter, Hautfarbe, Religion, Penislänge, Körbchengrösse, Brillenträger, Anzahl der Sexualpartner, Lieblingsfarbe, Wrestlingfan?

Du merkst, wie albern das ist. Und letztendlich sorgt dein "Hochstufen" im Ergebnis dafür, dass Listen doch paritätisch besetzt sind.

Das Gleichstellungsgebot umfasst u.a. das Geschlecht, nicht ob jemand Wrestlingfan ist.


Natürlich setzt sich das BVerfG nicht mit Betriebsratswahlen auseinander, wenn der Akt öffentlicher Gewalt, dessen Verfassungswidrigkeit gerügt wird, nicht eine solche Wahl ist. Ein solches obiter dictum wäre auch unüblich.

Und: Das BVerfG hat in seinem Nichtannahmebeschluss sehr deutlich gemacht, dass aus Art. 3 II GG keine Pflicht des Gesetzgebers zur Errichtung eines Paritätsgesetzes folgt.

Es geht auch nicht um eine Pflicht, sondern um die Frage, ob es geht, wenn der Gesetzgeber will. Ich habe die BVerfG Entscheidung gelesen. Das ist nun wirklich kein klares „da geht gar nichts“, eher ein „richtig gemacht ist was möglich“. Art. 3 Abs. 2 konkurriert mit Art. 38 GG. Richtig abgewogen ist da schon was möglich.

Es stellt vielmehr mehrfach auf die Gesamtrepräsentation jedes einzelnen Abgeordneten ab.

Und aus den Wahlrechtsgrundsätzen folgt halt, dass der Staat keinen Einfluss auf die Willensbildung der Wählerschaft nehmen darf. Genau das würde er aber - deinen Vorschlag unterstellt - jedenfalls mittelbar tun.

Das mag bei Betriebsratswahlen noch so gerade zulässig sein, bei allgemeinen Wahlen ist es das jedoch nicht (so die ganz hM). Gärditz hatte das ja schön dargelegt und auch einen Lösungsvorschlag gemacht.

Du stellst es viel zu pauschal und allgemein dar. Das ist bei Abwägungen im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aber nie der Fall.

Edit: vielleicht reden wir auch aneinander vorbei. Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, dann wäre ein Gesetz mit korrekter Abwägung zwischen den oben genannten Artikeln des GG auch deines Erachtens möglich?


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