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Reform Bundestag (Politik)

Ulrich, Samstag, 18.03.2023, 11:30 (vor 402 Tagen) @ fallrückzieher

Ich packs mal hier drunter...
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahlrechtsreform-rechtliche-huerden-101.html
ziemlich dreist was die Ampel da durch zieht und ja der Bundestag muss kleiner werden, unter 500 wäre ganz gut und er muss auch diverser werden, sowohl von der Altersstruktur als auch von den abgebildeten Berufen...


Ich bin wirklich sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht mit dieser Reform umgehen wird. Dabei ist für mich die Grundmandatsklausel das kleinere Problem. Das aktuell diskutierte spezielle Konstrukt der Union ist in der Verfassung nicht mitgedacht und daher aus meiner Sicht auch nicht geschützt.

Dafür spricht zumindest vieles.


Problematisch ist für mich, dass die Bedeutung der Erststimme deutlich abnehmen wird und es für den Gewinner eines Wahlkreises am Wahlabend noch nicht klar sein wird, ob er auch tatsächlich in den Bundestag einzieht. Das bedeutet in der Konsequenz, dass im Wahlkreis A die für den obsiegenden Kandidaten abgegebenen Stimmen nach dem Mehrheitsprinzip zum Einzug in den Bundestag führen, während die im Wahlkreis B für den obsiegenden Kandidaten abgegebenen Stimmen trotz Mehrheitsprinzip keinen Einzug in den Bundestag zur Folge haben. Ich habe große Zweifel, dass das mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl zu vereinbaren ist.

Die CSU und die Linkspartei werden mit Sicherheit das Bundesverfassungsgericht anrufen, die CDU dürfte sich gedrängt von ihrer Schwesterpartei wohl anschließen. Man wird dann sehen, was am Ende heraus kommt.

Bisher hatten wir in der Vergangenheit einige Male den Fall, dass sich sehr spät etwas bei den Listenplätzen tat, die zum Einzug in den Bundestag berechtigen. Es gab Fälle, in denen späte Korrekturen bei den Details der Zweitstimmenauszählung in einem Bundesland sich nicht nur dort, sondern über Ausgleichsmandate auch in ganz anderen Bundesländern ausgewirkt haben.


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