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Reform Bundestag (Politik)

markus, Freitag, 17.03.2023, 19:38 (vor 602 Tagen) @ tim86

Nur weil es bei Betriebsratswahlen zulässig ist, muss es nicht zwangsläufig auch bei anderen Wahlen zulässig sein. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat da vor ca. 15 Jahren mal eine Studie zu gemacht, wenn ich mich richtig erinnere war das Ergebnis, dass es wahrscheinlich nur mit Grundgesetzänderung möglich wäre.

Es spricht aber erstmal dafür. Denn wenn eine solche Regelung betriebsverfassungsrechtlich nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstößt, warum soll dies dann bei der Bundestagswahl anders sein? Es geht ja auch nicht darum, zu benachteiligen, sondern mit einer Minderheitenschutzregelung Benachteiligungen zu verhindern.


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