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BVergG: Wahlrecht der Ampel/Wegfall der Grundmandatsklausel verfassungswidrig (Politik)

PePopp, Dienstag, 30.07.2024, 03:50 (vor 47 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von PePopp, Dienstag, 30.07.2024, 04:04

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich witzig, dass du bei anderen Vorschlägen sofort bemerkst, wie verfassungswidrig diese sind, aber mit dem verfassungswidrigen Vorschlag, der von deiner Partei gerade im Affenzahn durchs Parlament geboxt wurde, keine Probleme hast.


Heul leiser. Was verfassungswidrig ist, entscheidest nicht Du. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Und insbesondere bei der Grundmandatsklausel, die die Sperrklausel aushebelt, spricht nur wenig dafür, dass die irgend einen Schutz durch das Grundgesetz.

Wie von nahezu allen (außer Ulrich und ein paar Ampelpolitikern - die allermeisten dort haben aber wohl spätestens während der Verhandlung in Karslruhe gemerkt, dass sie mit dem vor allem gegen die CSU und die Linkspartei gerichteten Wahlrecht nicht durchkommen würden) erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht den Wegfall der Grundmandatsklausel bei gleichzeitiger Beibehaltung der Fünf-Prozenthürde sowie den Wegfall aller Mandate bei Nichterreichen der 5%-Hürde (mit Ausnahme von parteilosen Kandidaten und Parteien nationaler Minderheiten) für verfassungswidrig erklärt.

Das von der Ampel im Eiltempo verabschiedete Gesetz hätte dazu geführt, dass eine Partei sogar alle erzielten Direktmandate verliert, wenn sie an der 5%-Hürde scheitert (insbesondere für die CSU ist dies relevant, da diese regelmäßig einen Großteil der Direktmandate in Bayern holt, aber aufgrund dessen, dass sie nur dort antritt, bundesweit nur knapp über 5% erreicht).

Diese Änderung des Wahlrechts ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie aus dem für kurze Zeit vorab abrufbaren Urteil des Bundesverfassunggerichts hervorgeht.

Das Urteil wird im Laufe des Tages auch offiziell verkündet.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahlrechtsreform-bundesverfassungsgericht-106.html

Ich könnte mir vorstellen, dass sich gerade auch die mitregierende FDP mittlerweile eher gewünscht hätte, dass das Bundesverfassungsgericht (zumindest für die nächste Bundestagswahl) so geurteilt hätte, dass die 5%-Hürde abgesenkt wird, da sie selbst in Umfragen an dieser Grenze steht. Stattdessen soll zur Rechtssicherheit für die kommende Wahl wieder die Grundmandatsklausel gelten.


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