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Reform Bundestag (Politik)

tim86, Hamburg, Freitag, 17.03.2023, 19:31 (vor 996 Tagen) @ markus

Nur weil es bei Betriebsratswahlen zulässig ist, muss es nicht zwangsläufig auch bei anderen Wahlen zulässig sein. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat da vor ca. 15 Jahren mal eine Studie zu gemacht, wenn ich mich richtig erinnere war das Ergebnis, dass es wahrscheinlich nur mit Grundgesetzänderung möglich wäre.


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