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Reform Bundestag (Politik)

Nietzsche, Freitag, 17.03.2023, 21:39 (vor 404 Tagen) @ markus

Wieso sollte eine weiße heterosexuelle Frau mit Hauptschulabschluss nicht die Interessen eines homosexuellen Mannes mit sehr dunkler Haut vertreten können? Ich bestreite, dass man nur die Interessen des eigenen Geschlechts, der eigenen Hautfarbe, der eigenen sexuellen Orientierung, des eigenen Berufs usw. vertreten kann. Wie wäre sonst ein Tierschutzbund, ein Umweltschutzverband oder der Kinderschutzbund möglich?


Es behauptet niemand, dass nicht dennoch die Interessen anderer Gruppen vertreten werden können. Allerdings wird die Vertretung qualitativ weniger gut sein, wenn nicht zugleich auch direkt Betroffene vertreten sind, die ihre Interessen am besten kennen und aus erster Hand berichten können.

Das bestreite ich. Denn es geht ja in der Regel um praktische und objektive Probleme und Lösungen und nicht um ein Reinfühlen und Mitfühlen. Ich muss nicht unter einer Krankheit leiden, um vollumfänglich verstehen zu können, dass sie einen Mehrbedarf bei der Pflege erfordert. Ärzte können sehr gut Krankheiten behandeln, unter denen sie nie gelitten haben.

Wer ist ein "Betroffener" im obigen Zusammenhang? Welche Kriterien wären relevant und wer legt das fest? Was ist wichtig? Man kann endlos viele Merkmale anführen: Gesundheit, körperliche Merkmale, Religion, gesellschaftlicher Status, verfügbares Vermögen, Geschlecht, Beruf, Bildung, Schuhgröße usw.


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