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Reform Bundestag (Politik)

markus, Samstag, 18.03.2023, 08:53 (vor 568 Tagen) @ Nietzsche

Im Kern geht es zunächst um eine Geschlechterquote. Statt Spezialinteressen wäre zutreffender bestimmte Bevölkerungsgruppen zu nehmen. Natürlich darf das auch nicht zu kleinteilig werden.


Amüsante Gedanken:
1. Setzt ein solches Gesetz eigentlich eine Quote voraus? Wenn nicht, wozu brauchen wir es dann? Wenn doch, kann es nicht entstehen.

2. Wie besetzt man das Gremium, das die Regeln für die Quoten festlegt? Das müsste ja auch nach der Quote besetzt sein. Aber schon bevor es die Regeln für die Quote(n) überhaupt gibt.

Aber zu Deinem Beitrag:
Was sind denn Bevölkerungsgruppen? Und was ist ein Geschlecht? Wie viel gibt es davon und wie findet man die Zugrhörigkeit heraus und kann diese sich ändern? Und was heißt kleinteilig und wer legt das fest?
Hier geht es halt nicht weiter. Die praktische Umsetzung muss ganz einfach daran scheitern. Aber immer noch eine schöne Idee für eine dystopische Erzählung.

Man könnte neben dem Geschlecht andere in Art. 3 GG aufgezählten Merkmale nehmen. Wer das festlegt ist einfach zu beantworten: der Gesetzgeber müsste dies tun. Ob dazu ein einfaches Gesetz, oder die Änderung von Art. 38 GG nötig ist, ist umstritten.

Inhaltlich müsste man davor keine Angst haben. Einige der vielen alten deutschen ü60 Greise, die an ihrem Pöstchen klammern, würden dann ersetzt werden durch mehr Diversität. Mehr Meinungsvielfalt stärkt Demokratie. Das schmeckt natürlich nicht jedem.


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