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Reform Bundestag (Politik)

markus, Dienstag, 21.03.2023, 09:03 (vor 395 Tagen) @ Nietzsche

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Wenn der Bundestag seit Dekaden eine Männerdominanz aufweist, ist ganz offensichtlich ein Ungleichgewicht vorhanden. An der Stelle ist es gerade Aufgabe des Staats, dem entgegenzuwirken.


Das ist nicht richtig. Du unterscheidest nicht zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung. In Artikel 3 steht nichts von Gleichstellung, es geht dort um Gleichberechtigung. Da steht nicht, dass der Staat dafür zu sorgen habe, dass wo immer sich das jemand wünscht, gleich viele Männer und Frauen beteiligt sein müssen.

Einfach mal einen neuen Begriff in den Ring werfen hilft dir bei deinem merkwürdigen Feldzug auch nicht weiter weiter.
Lies am besten einmal die Quellen. Der Begriff Gleichberechtigung geht so weit, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, faktische Nachteile durch begünstigende Regelungen auszugleichen. Das sagen diverse Gerichte und Rechtsexperten. In Zusammenhang mit Wahlen ist das bereits vom Bundesarbeitsgericht so bestätigt worden. Es spricht daher viel dafür, dass auch das BVerfG so entscheiden würde.


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