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Kein guter Tag für den Bundestag (Politik)

Ulrich, Freitag, 17.03.2023, 14:06 (vor 406 Tagen) @ Franke

Die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl ermöglichen sehr unterschiedliche Zusammensetzungen des Parlaments, je nachdem, welches Wahlrecht gilt. Geht es vorrangig nach Erst- oder Zweitstimmen, mit oder ohne Grundmandat, mit 4-, 5- oder 6-%-Klausel?

Man sollte daran festhalten, dass sowas von einer breiten Mehrheit beschlossen wird und es Autokraten überlassen, missliebige Parteien per Änderung des Wahlrechts aus dem Parlament zu kicken.

Wir haben bei uns ein Verhältniswahlrecht. Die Zweitstimme ist entscheidend dafür, welche Partei/Liste mit wie vielen Mandaten in den Bundestag einzieht. Gleichzeitig ist es so, dass bisher alle Siegerinnen oder Sieger in den einzelnen Wahlkreisen direkt in den Bundestag einziehen. Sind das mehr als der jeweiligen Liste laut Zweitstimme zustehen, kommt es zu Überhangmandaten. Das Bundesverfassungsgericht hat aber eindeutig festgelegt, dass jede Stimme egal in welchen Wahlkreis immer das gleiche Gewicht haben muss. Deshalb werden die Überhangmandate nach einem komplexen Verfahren durch Ausgleichsmandate ausgeglichen. Dies führt zu teilweise überraschenden Ergebnissen auch in ganz anderen Bundesländern und letztlich zu einer deutlichen Erhöhung der Mandate.

Nun versucht man, den gordischen Knoten zu durchschlagen. Der Ansatz ist radikal, jetzt ziehen nicht mehr alle Gewinnerinnen und Gewinner in den Wahlkreisen automatisch in den Bundestag ein. Ob das ganze vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, bleibt abzuwarten.

Die zweite Gesetzesänderung betrifft die Regelung, dass eine Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, aber drei Direktmandate erreicht. Das wurde wenn ich die Berichterstattung richtig in Erinnerung habe, ursprünglich auch von der CDU gefordert. Jetzt ist dort aber wohl aufgefallen, dass so eine Regelung der CSU eventuell auf die Füße fallen könnte.

Bei der Wahl zum bayrischen Landtag gibt es übrigens keine vergleichbare Direktmandatsklausel. Eine Partei/Liste, die die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, zieht nicht in den Bayrischen Landtag ein.


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