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Reform Bundestag (Politik)

markus, Freitag, 17.03.2023, 20:58 (vor 405 Tagen) @ tim86

Könnte tatsächlich so sein (ist aber erstmal auch nur ein Kommentar).


Sag auch nicht, dass es sicher so ist. Dafür fehlt mir das juristische Wissen. Sondern nur, dass es Gründe gibt, die für die Verfassungsfeindlichkeit sprechen könnten. Ohne Urteil des BverfG kann man es nicht genau wissen.

Hab jetzt auch die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienst vor 15 Jahren dazu gefunden.
Hab sie mir jetzt nicht noch mal durchgelesen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war es so. Dass die Grundgesetzänderung die einfachste Methode wäre. Andere Methoden denkbar wären, aber möglicherweise nicht Verfassungskonform.

https://www.bundestag.de/resource/blob/407352/7b82e7f0b642586935a86275cfd500c9/WD-3-008-08-pdf-data.pdf

Danke, ist tatsächlich interessant. Wobei folgende Kernaussage

„Die große Mehrheit in der Literatur lehnt gesetzliche Verpflichtungen der Parteien zur paritätischen Listenaufstellung ab und begründet dies mit der Einschränkung von Wahlrechtsgrundsätzen und der Parteiautonomie.“

ja auch nicht bei Betriebsratswahlen der Fall ist. Da kannst du deine Liste aufstellen, wie du möchtest und z.B. mit einer reinen Männerliste antreten. Die Quote wird auf anderem Weg erreicht (hatte ich weiter oben verlinkt). Und Art. 3 GG ist jedenfalls dort kein Hindernis. Bleibt Art. 38 GG als mögliches Hindernis noch übrig. Sollte man dann entsprechend ändern zur Absicherung. Und dann machen. Es genügt nicht, einfach nur Sprache zu verändern. Um alle Interessen angemessen zu vertreten, wäre ein diverser Bundestag ein großer Vorteil.


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