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Reform Bundestag (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 17.03.2023, 23:39 (vor 645 Tagen) @ brummbaer

Nein, das geht nicht, weil es gegen die Wahlgrundsätze des GG verstoßen würde. Es verstößt gegen die Freiheit der Wahl und im Ergebnis würden Quoten auch zu einem Ständestaat führen und auch das bisherige System ad absurdum führen. Denn im Moment kann ich als männlicher Jurist, Christ, etc. auch durch eine weibliche Muslima vertreten werden. Das wollen die Quotenbefürworter nicht und argumentieren auf äußerst schwachem juristischen Niveau (also so wie die letzten beiden Volljuristen, die Außenminister waren - Fun Fact: Ich habe allein im zweiten Staatsexamen mehr Punkte als die beiden jeweils in beiden zusammen - es gibt da so ein schönes Spiel von MB.)


Deshalb bist du ja auch der Lieblingsanwalt des Forums.

Ich freue mich jedes Mal, wenn es jemanden triggert.


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