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Reform Bundestag (Politik)

fallrückzieher, Samstag, 18.03.2023, 10:23 (vor 602 Tagen) @ Rupo

Ich packs mal hier drunter...
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahlrechtsreform-rechtliche-huerden-101.html
ziemlich dreist was die Ampel da durch zieht und ja der Bundestag muss kleiner werden, unter 500 wäre ganz gut und er muss auch diverser werden, sowohl von der Altersstruktur als auch von den abgebildeten Berufen...

Ich bin wirklich sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht mit dieser Reform umgehen wird. Dabei ist für mich die Grundmandatsklausel das kleinere Problem. Das aktuell diskutierte spezielle Konstrukt der Union ist in der Verfassung nicht mitgedacht und daher aus meiner Sicht auch nicht geschützt.

Problematisch ist für mich, dass die Bedeutung der Erststimme deutlich abnehmen wird und es für den Gewinner eines Wahlkreises am Wahlabend noch nicht klar sein wird, ob er auch tatsächlich in den Bundestag einzieht. Das bedeutet in der Konsequenz, dass im Wahlkreis A die für den obsiegenden Kandidaten abgegebenen Stimmen nach dem Mehrheitsprinzip zum Einzug in den Bundestag führen, während die im Wahlkreis B für den obsiegenden Kandidaten abgegebenen Stimmen trotz Mehrheitsprinzip keinen Einzug in den Bundestag zur Folge haben. Ich habe große Zweifel, dass das mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl zu vereinbaren ist.


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