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Reform Bundestag (Politik)

markus, Dienstag, 21.03.2023, 16:26 (vor 400 Tagen) @ RE_LordVader

Im Prinzip hast Du recht.
Das Problem dabei ist jedoch, dass der Souverän eben nicht frei entscheiden kann wen er wählt, sondern da ausschließlich aus vorgegebenen Leuten auswählen darf.
Und damit ist die Ungleichverteilung leider vorgegeben OHNE dass der Souverän das ändern kann.

Der Sourverän hatte besispielsweise gar nicht die Möglichkeit z.B. Krankenpfleger gut repräsentiert zu wählen, weil von all den über 6000 Kandidaten lediglich um die 40 diesen Beruf hatten. (Ob da jetzt sogar noch welche in einzelnen Wahlkreisen gegeneinander angetreten sind ist wahrscheinlich, aber natürlich sehr aufwändig nachzuprüfen)

Vor allem bei einer Listenwahl ist dies nicht möglich. Da stehen die Kandidaten bereits fest und deren Erfolgsaussichten hängen maßgeblich vom jeweiligen Listenplatz ab. Die Wahl eines Kandidaten wird immer von der Mitwahl weiterer Kandidaten anhängig gemacht. Aber selbst das ist verfassungsrechtlich zulässig und kein Verstoß gegen Wahlgrundsätze.


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