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Interview mit Prof. Christoph Möllers von der Humboldt-Universität (Politik)

Wallone, Sonntag, 19.03.2023, 14:12 (vor 397 Tagen) @ Scherben
bearbeitet von Wallone, Sonntag, 19.03.2023, 14:17

Einige Punkte werden im Interview ja angesprochen. Durch die Streichung der Überhangmandate wird es Wahlkreissieger geben, die nicht mehr ins Parlament kommen. Bei der Auswahl, welcher Sieger dann doch ein Verlierer sein soll, muss allerdings dann auch ein tragfähiger Modus gefunden werden. Da wird halt diskutiert, ob das alles v.a. mit der Gleichheit der Wahl nach Artikel 38 vereinbar ist. Hier mal eine Meinung eines Mitglieds der Wahlrechtskommission aus Mai 2022 zu den damaligen Plänen der Ampel:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundestag-wahlrecht-reform-erststimme-zweitstimme-ersatzstimme-wahlkreis-ueberhang-direkt-mandat-ampel/

Nicht alles, was in dem Artikel angesprochen wird, ist jetzt noch relevant. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war z.B. die Beibehaltung der Grundmandatsklausel noch explizit vorgesehen. Der Autor Bernd Grzeszick scheint das damals eher zu einem Argument für die vermeintliche Verfassungswidrigkeit der damaligen Pläne gemacht zu haben. Ungefähr in dem Sinn: Die Grundmandatsklausel betont die Bedeutung der Erststimme und das zeigt, dass kein konsequenter Systemwechsel hin zu einem reinen Verhältnismäßigkeitswahlrecht vollzogen würde, der ein Argument für die Streichung der Überhangmandate sein könnte.

Jetzt ist also die Abschaffung der Grundmandatsklausel dazugekommen, wobei das nicht zum erklärten Ziel der Bundestagsverkleinerung beiträgt. Da gibt's ein Pro & Contra, aber schon die 5%-Hürde ist ja ein nicht unwesentlicher Eingriff in die Gewichtung der Zweitstimmen. Die Grundmandatsklausel mildert das immerhin im Sinne regionaler Besonderheiten ab.

Am Ende kommt es wohl auch auf den richtigen Ausgleich zwischen diesem ambivalenten Verhältnis von Erst- zu Zweitstimme an. Ohne die Grundmandatsklausel kann jetzt das "Extremszenario" eintreten, dass in Bayern kein oder kaum ein Wahlkreiskandidat ins Parlament kommt, weil die CSU an der bundesweiten 5%-Klausel scheitert. Das allein ist kein juristisches Argument, aber es ist wohl realistisch, das dass Bundesverfassungsgericht die Sache auch ein bisschen vom "Ergebnis her denken" wird und in seine Rechtsdogmatik einfließen lässt. Allgemein sollte man die Grundmandatsklausel aber wohl nicht isoliert bewerten. Sie ist weder von vorneherein systemwidrig noch sytemimanent.


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