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Reform Bundestag (Politik)

markus, Samstag, 18.03.2023, 12:50 (vor 644 Tagen) @ Nietzsche

Weil "der Gesetzgeber" keine Antwort auf die Frage ist. Aber nehmen wir an, wir hätten eine Liste. Wer kontrolliert wie, ob eine Person in eine Kategorie passt? Wie dunkel darf ein Weißer sein? Wann ist man eine Frau? wie wehrt man sich gegen Willkür des Entscheiders? Wer sucht die Entscheider aus?

"Der Gesetzgeber" ist daruf keine Antwort.


Diese Fragen existieren doch noch gar nicht. Es ist, wie mit allen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Gesetzgeber müsste zunächst festlegen, welche Kriterien herangezogen werden und idealerweise auch, wie man diese bemisst. Bei Unklarheiten entscheiden dann die Gerichte.


Natürlich existieren diese Fragen. Und zwar sofort ab dem Punkt, ab dem man sowas auch nur theoretisch durchdenkt. Wie bei uns jetzt.
Du kannst ja auch nicht einfach sagen, dass ab jetzt nur noch Perpetuum Mobiles erlaubt sind und dann sagen, dass der Gesetzgeber das regelt.
Deine Idee geht rein logisch nicht. Ganz praktisch, ohne jede inhaltliche Bewertung. Man kann sich nicht um eine Antwort drücken.

Irgendwie verläufst du dich gerade komplett. Deine Frage war, wer diese Fragen beantwortet. Das ist dann der Gesetzgeber in Kombination mit Gerichten. Wie man eine Geschlechterquote inhaltlich gestalten kann, dazu ist weiter oben schon genug geschrieben worden.

Der Bundestag ist nicht dafür da, irgendwen zu repräsentieren. Das ist nicht seine Aufgabe. Der Wähler schickt dort die Leute hin, die seiner Meinung nach seine Interessen am besten vertreten. Deine Idee basiert auf falschen Annahmen.


Der Wähler kann mit seiner Zweitstimme zum einen nur eine Liste wählen. Auf die Zusammensetzung der Liste hat er keinen Einfluss. Mit der Erststimme kann er zwar Personen wählen. Allerdings auch nur die, die von den jeweiligen Parteien ins Rennen geworfen werden. Es ist schon sehr stark vorgegeben, wie die Zusammensetzung des Bundestags aussieht. So wie du es darstellst, ist es eben nicht.


Du bringst etwas durcheinander. Man kann nur die Leute wählen, die sich auch wählen lassen, richtig. Aber niemand wird vom Staat daran gehindert, sich wählen zu lassen. Das ist ein ganz grundsätzlicher Unterschied.
Das GG ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Der darf eben genau nicht vorgeben, wer wählbar ist. Das würdest Du aushebeln.

Auch mit einer Quotenregelung wird niemand daran gehindert, sich wählen zu lassen. Es redet ja niemand davon, dass gar keine Männer mehr zugelassen wären. Sondern nur, dass die Sitze gleichmäßig verteilt werden.


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