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Reform Bundestag (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Samstag, 18.03.2023, 15:51 (vor 644 Tagen) @ markus

Das geht so nicht.

Weiter geht's hier:

https://verfassungsblog.de/auf-der-schiefen-bahn/


Da geht es auch wieder nur um die Aufstellung der Vorschlagsliste. Das geht so tatsächlich nicht. Ich rede nachgelagert von Listensprüngen.

Auch das wäre, wenn es vom Gesetzgeber angeordnet werden würde, verfassungswidrig. Das mag bei Betriebsratswahlen noch so gerade gehen, bei Wahlen zu einem Parlament wäre es verfassungswidrig. Jedenfalls dann, wenn es eine Vorgabe des Gesetzgebers wäre. Das ist nämlich dann ebenso ein Eingriff in die Wahlrechtsgrundsätze, in die Aufstellungsfreiheit von Parteien, etc.pp.

Funktionieren würde indes die Möglichkeit, dass der Wähler neben der Liste auch die Möglichkeit hätte, einen bestimmten Bewerber anzukreuzen.


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