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Reform Bundestag (Politik)

Scherben, Kiel, Samstag, 18.03.2023, 11:05 (vor 398 Tagen) @ markus

So etwas ähnliches gibt es auch bei Betriebsratswahlen und ist zur Verwirklichung des Gleichberechtigungsgebots mit dem Grundgesetz vereinbar.

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/geschlecht-in-der-minderheit-geschlechterquote

Und wenn das beim Geschlecht zulässig ist, dürften auch andere Minderheitenschutzregelungen zulässig sein.

Ich glaube nicht, dass das so ist. Aus einem einfachen Grund: Man kann einer fiktiven "Männerpartei", zu derer politischen Identität es gehört, Männer in der Politik sichtbar zu machen, und die aus diesem Grund nur Männer zur Wahl aufstellt, schlecht verbieten, das zu tun.


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