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Kein guter Tag für den Bundestag (Politik)

Scherben, Kiel, Freitag, 17.03.2023, 15:23 (vor 645 Tagen) @ PePopp

Die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl ermöglichen sehr unterschiedliche Zusammensetzungen des Parlaments, je nachdem, welches Wahlrecht gilt. Geht es vorrangig nach Erst- oder Zweitstimmen, mit oder ohne Grundmandat, mit 4-, 5- oder 6-%-Klausel?

Man sollte daran festhalten, dass sowas von einer breiten Mehrheit beschlossen wird und es Autokraten überlassen, missliebige Parteien per Änderung des Wahlrechts aus dem Parlament zu kicken.


Wenn einer großen Partei bzw. Fraktion über 10 Jahre lang zur Verkleinerung des Bundestags nichts Besseres eingefallen ist als Vorschläge, die die Größe der eigenen Fraktion i.W. unverändert lassen, dann ist eine parteiübergreifende Reform vielleicht einfach nicht drin.


Ich bin kein Freund der CSU (und auch nicht von der Linkspartei), aber das nun beschlossene Gesetz ist so absurd, dass die CSU beispielsweise keinen einzigen Sitz bekäme, wenn sie alle Direktmandate holen würde aber nur auf 4,99% käme. d.h. auch nicht die eigentlich erzielten Direktmandate.
Für ein ganzes Bundesland wäre so der Wählerwille völlig ad absurdum geführt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht damit einverstanden wäre.

Der Witz ist ja, dass in Bayern genau so* der Landtag gewählt wird.

*Nicht ganz genau so. Die Fünf-Prozent-Hürde wird anders bestimmt. Nichtsdestotrotz könnte es passieren, dass eine Partei, die nur in Oberfranken antritt, dort quasi alle Wahlkreise gewinnt und dennoch ohne eine gewählte Person ins Parlament kommt.


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