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Reform Bundestag (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 21.03.2023, 19:15 (vor 641 Tagen) @ markus

Markus, natürlich ist eine solche Quotierung rechtlich willkürlich. Warum Geschlecht? Warum nicht Alter, Hautfarbe, Religion, Penislänge, Körbchengrösse, Brillenträger, Anzahl der Sexualpartner, Lieblingsfarbe, Wrestlingfan?

Du merkst, wie albern das ist. Und letztendlich sorgt dein "Hochstufen" im Ergebnis dafür, dass Listen doch paritätisch besetzt sind.

Natürlich setzt sich das BVerfG nicht mit Betriebsratswahlen auseinander, wenn der Akt öffentlicher Gewalt, dessen Verfassungswidrigkeit gerügt wird, nicht eine solche Wahl ist. Ein solches obiter dictum wäre auch unüblich.

Und: Das BVerfG hat in seinem Nichtannahmebeschluss sehr deutlich gemacht, dass aus Art. 3 II GG keine Pflicht des Gesetzgebers zur Errichtung eines Paritätsgesetzes folgt. Es stellt vielmehr mehrfach auf die Gesamtrepräsentation jedes einzelnen Abgeordneten ab.

Und aus den Wahlrechtsgrundsätzen folgt halt, dass der Staat keinen Einfluss auf die Willensbildung der Wählerschaft nehmen darf. Genau das würde er aber - deinen Vorschlag unterstellt - jedenfalls mittelbar tun.

Das mag bei Betriebsratswahlen noch so gerade zulässig sein, bei allgemeinen Wahlen ist es das jedoch nicht (so die ganz hM). Gärditz hatte das ja schön dargelegt und auch einen Lösungsvorschlag gemacht.


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