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Reform Bundestag (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Samstag, 18.03.2023, 09:28 (vor 397 Tagen) @ markus

Du hast doch den Artikel von Gärditz (bei dem ich übrigens Klausuren geschrieben habe) gelesen. Er stellt ziemlich deutlich dar, warum das nicht umstritten, sondern ziemlich klar verfassungswidrig ist (Die Auftragsarbeiten von Silke Laskowski sehen das anders, das ist aber juristisch alles nichts ernstzunehmendes).


Wenn du so etwas schreibst, hab ich immer ein Deja vu an die Corona Zeit.


Naja, das Urteil des BVerfG ist ja nicht nur von mir im BVB-Forum kritisiert worden, sondern mit zT ziemlich deutlichen Worten von sehr renommierten Professoren (zB Oliver Lepsius). Deswegen sehe ich das relativ entspannt und halte die Entscheidung weiterhin für falsch.


Gärditz hat das imho sehr hervorragend zusammengefasst: Es geht nicht und schon die Grundannahme ist hochgradig problematisch. Tribalismus. Und du wirst es niemals hinbekommen, dass ein Parlament sämtliche Personen maßstabsgetreu abbildet. Warum auch? Und warum sollte man dann beim Kriterium Geschlecht aufhören? Lass doch bitte auch sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Löffel in oder aus der Tasse, Lieblingsverein, Rechts- oder Linkshänder und zig weitere Kriterien beachten.

Auch eine fiktive Paritätsregelung konstruiert "die Frauen" und "die Männer" als homogene Interessengruppen, die sowohl demokratischen Verfahren als auch individueller Freiheit vorgelagert sind. Essentialisierte Geschlechterpolitik gerät in die identitäre Sackgasse.

Gärditz, aaO, vollkommen zurecht.


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