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Lösung wäre eine Mischung aus Verhältnis-und Mehrheitswahlrecht (Politik)

Ulrich, Samstag, 18.03.2023, 17:19 (vor 568 Tagen) @ Rupo

puh....

*Das Bundesverfassungsgericht hält die Regelung für verfassungsgemäß.*
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundmandatsklausel

Mit Verlaub, lass doch einfach den Unfug. Dass die Grundmandatsklausel nicht verfassungswidrig ist bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass ihr Wegfall verfassungswidrig wäre.


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