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Wahltermin (Politik)

pactum Trotmundense, Syburg, Donnerstag, 07.11.2024, 09:01 (vor 47 Tagen) @ Davja89

Der ist doch in der Verfassung klar geregelt oder ?

Ja, und diese Fristen für den nun einzig noch gangbaren Weg stehen da auch drin.

Es gibt doch nach der Vertrauensfrage Fristen und klar definierte Zeiträume. Niemand erwartet das er morgen die Vertrauensfrage stellt. Aber Anfang Dezember sollte machbar sein...

Die Fristen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl werden vom Wahlrecht und der Verfassung vorgegeben. Wenn Scholz noch heute alles in Gang setzen würde und der Bundespräsident morgen die Neuwahl für den spätest möglichen Termin ansetzt, ist es trotzdem alles so knapp, dass fast alle Parteien Schwierigkeiten haben werden ordnungsgemäße Landeslisten und Direktkandidatenvorschläge zu präsentieren. Insbesondere die Klein- und Kleinstparteien, die Unterschriften für die Zulassung benötigen, hätte man zu einem Großteil direkt "aussortiert". Es ist schon okay, dass Scholz von Januar spricht. Das gibt allen Parteien genug Möglichkeiten sich organisatorisch vorzubereiten und auch die parteiinternen Diskussionen zur Kandidatenfindung und den Inhalten zu führen. Wenn dann der Tag X kommt an dem der Bundespräsident mit der Benennung des Wahltermins alle Fristen in Gang setzt, können die Parteien mit deutlich weniger Problemen direkt starten.


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