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Bundeswahlleiterin: "Kurzfristige Neuwahl kein Problem" (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 07.11.2024, 17:11 (vor 2 Stunden, 36 Minuten) @ Timo_89

Kurzfristige Neuwahl für Bundeswahlleiterin kein Problem

Eine kurzfristige Neuwahl wäre aus Sicht der Bundeswahlleiterin kein Problem. Man sehe keine besondere Herausforderung, auch wenn das nun kurzfristig passieren würde, sagte ein Sprecher der Behörde. Er verwies darauf, dass dieselben Voraussetzungen wie auch für andere Bundestagswahlen gelten würden. Die Fristen dazu seien alle gesetzlich geregelt.

So sieht Artikel 39 des Grundgesetzes vor, dass im Falle einer Auflösung des Bundestages eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss.

Handelsblatt Ticker bei 11:09 Uhr

Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) kritisiert diesen Zeitrahmen scharf und fordert Scholz auf, die Vertrauensfrage "spätestens Anfang nächster Woche" zu stellen, um eine vorgezogene Wahl bereits für die zweite Januarhälfte zu ermöglichen.

Doch ist ein solch kurzfristiger Wahltermin überhaupt machbar? Die Bundeswahlleiterin, die für die Organisation und Durchführung der Wahlen in Deutschland zuständig ist, sieht keine Hindernisse für eine rasche Neuwahl. Ein Sprecher ihrer Behörde erklärte, die organisatorischen Vorbereitungen könnten ebenso kurzfristig getroffen werden wie bei regulären Wahlen.

Legal Tribune Online

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Wie jetzt, hier im Forum wurde doch lang und breit erklärt, dass eine Wahl vor Ende März praktisch nicht möglich sei aufgrund der langen Vorbereitungszeiten? Sieht die Bundeswahlleiterin scheinbar anders. ;-)

Es geht hier nicht um die Organisation der Neuwahlen durch die Bundeswahlleiterin, sondern um die Abläufe in den Parteien. Da müssen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkreise nominiert und Listen aufgestellt werden. Teilweise sind die Parteien schon dabei, aber halt nicht überall. In der Regel erfolgen diese Aufstellungen durch Delegiertenversammlungen. Aber diese Delegierten müssen ggf. zunächst einmal nominiert werden. Dafür müssen die Gemeinde- und Stadtverbände der Parteien zunächst einmal ggf. selbst zu Versammlungen einzuladen. Da gibt es Ladefristen. Auch für die eigentlichen Nominierungsversammlungen gibt es Ladefristen. Passieren dort Fehler, dann riskieren Parteien, nicht zur Wahl zugelassen werden. Werden sie trotzdem zugelassen, dann könnte die Legitimität der gesamten Wahl in Frage gestellt werden. Aktuell entscheidet in Niedersachsen der Staatsgerichtshof darüber, ob die Landtagswahl dort wiederholt werden muss. Geklagt haben u.a. zwei FDP-Mitglieder, weil die AfD bei der Aufstellung ihrer Kandidaten Schmu gemacht hat.


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