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Wissings Intention (Politik)

Argead, Donnerstag, 07.11.2024, 16:46 (vor 1 Stunden, 44 Minuten) @ Guido

Also laut Dr. Christoph Canne (zufällig unter #Wissing gefunden) verhält es sich so:

"Warum Wissing sich seinen Ruhegehaltsanspruch sichert:

Für den Anspruch eines Ministers auf Ruhegehalt macht es einen erheblichen Unterschied, ob man von dem weiter amtierenden Bundeskanzler entlassen wird bzw. selbst zurücktritt oder ob der Bundeskanzler durch Verlust einer Vertrauensabstimmung zurücktreten muss.

In letzterem Fall gilt für alle Minister, die zwei Jahre im Amt sind, dass ihre abgeleistete Amtszeit bei der Berechnung des Ruhegehalts als Amtszeit von vier Jahren gewertet wird.

Nachzulesen ist dies in §15 BMinG. Der hier erwähnte §9 Abs. 1 Nr. 1 BMinG ist der Fall der verlorene Vertrauensfrage.

Herr Wissing behält hierdurch also im Gegensatz zu seinen Ministerkollegen von der FDP, für die die 4-Jahres-Grenze gilt, seinen Ruhegehaltsanspruch - wie natürlich seine Ministerkollegen von SPD und Grünen. Auch für Boris Pistorius (Vereidigung am 19. Januar 2023) reicht es, um die Zwei-Jahres-Marke zu überschreiten."

Quelle: X

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