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Wissings Intention (Politik)

Zoon, Donnerstag, 07.11.2024, 20:18 (vor 2 Stunden, 13 Minuten) @ Argead
bearbeitet von Zoon, Donnerstag, 07.11.2024, 20:26

Wissing hat doch schon einen Anspruch auf Ruhegehalt als Richter in Rheinland-Pfalz und als Landesminister in Rheinland-Pfalz. Ausgezahlt wird (wirtschaftlich betrachtet) das höchste Ruhegehalt. Das könnte durchaus das (langjährig erdiente) Richterruhegehalt sein, bei dessen Bemessung die Ministerzeit berücksichtigt wird (§ 18 Abs.1 und Abs. 3 BMinG). Sein Ruhegehalt als Landesminister (5 Jahre Minister) dürfte etwas geringer sein als sein Ruhegehalt als Bundesminister (4 Jahre). Da gibt es vielleicht eine Differenz von ein paar hundert Euro.

Bei Lindner & Co. dürfte es genau anders herum gewesen sein. Wäre Scholz dem Vorschlag von Lindner gefolgt, wären diese bis zur Ernennung neuer Bundesminister im Amt geblieben und hätten diese dann den Anspruch auf Ruhegehalt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BMinG erworben. Das hat ihnen Scholz verdorben.


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