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Bundeswahlleiterin warnt Scholz vor überstürzten Neuwahlen (Politik)

Ulrich, Freitag, 08.11.2024, 20:14 (vor 2 Stunden, 57 Minuten) @ bigfoot49
bearbeitet von Ulrich, Freitag, 08.11.2024, 20:24

https://www.n-tv.de/politik/Bundeswahlleiterin-warnt-Scholz-vor-ueberstuerzten-Neuwahlen-article25348837.html


War ja gestern hier auch schon mal Thema.
Und sie bringt die gleichen Argumente, die hier auch schon einige eingebracht haben.
;-)

Die CDU hat ihre Großplakate direkt nach dem Platzen der Ampel-Koalition für Ende Februar bestellt. Mit anderen Worten: Auch dort ging man von Anfang an von einer Wahl im März aus. Niemand hat ein echtes Interesse daran, in der Weihnachtszeit Wahlkampf zu machen.

P.S.: Konkret benennt die Bundeswahlleiterin in ihrem Schreiben an Scholz folgende Risiken:

"1) Ein überstürztes Handeln von Wahlvorschlagsträgern, was zu einer vermehrten Nichtzulassung von Wahlvorschlägen führen könnte, beispielsweise aufgrund nicht ordungsgemäß durchgeführter Aufstellungsversammlungen (Ladungsfristen sind zu beachten) oder fehlerhaft eingereichter Wahl-vorschläge.
2) Insbesondere nicht etablierte Parteien mit dem Erfordernis zur Sammlung von Unterstützungsun-terschriften (die zugleich von den zuständigen Gemeindebehörden einzeln zu bescheinigen sind) wären unter zusätzlichem Zeitdruck.
3) Die Gemeindebehörden könnten über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus in gesteigertem Maße belas-tet werden. Dies könnte dazu führen, dass die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderli-chen Bescheinigungen nicht rechtzeitig an Wahlvorschlagsträger herausgegeben werden können.
4) Eine Überlastung der Wahlämter kann insgesamt auch zulasten einer ordungsgemäßen Briefwahl-vorbereitung, hier insbesondere zu Verzögerungen beim Versand führen, was insbesondere für Aus-landsdeutsche zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Wahlteilnahme führen könnte. Auch wären die allgemeinen Postlaufzeiten zu beachten.
5) Zudem ist zu befürchten, dass nicht nur in einzelnen Wahlbezirken, sondern in größerem Ausmaß, durch fehlende Wahlunterlagen oder unzureichend geschulte Wahlvorstände eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gegegebenfalls nicht hinreichend gewährleistet werden kann.
"


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